| Schonzeiten und Mindestmaße |
Siehe Seite 2 des Erlaubnisheftes, gültig für alle Vereinsgewässer.
Ausnahmen: Regenbogenforellen im Misse, Schwarzachweiher und Altwasser --> Keine Schonzeit
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Achtung
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Nach einstimmigem Vorstandsbeschluß gilt für 2010 der komplette Hochwasserkanal als Schongebiet und darf nicht befischt werden! |
| Lebenköder |
Fische sind als Lebendköder generell verboten. Edelfische dürfen als Köder nicht verwendet werden. Es dürfen nur Köderfische verwendet werden, die in unseren Gewässern gefangen wurden
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| Fangbegrenzungen von Edelfischen |
Edelfische sind Aschen, Forellen, Hechte, Karpfen, Zander
Es dürfen gefangen werden:
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- höchstens 3 Edelfische pro Angeltag
- höchstens 2 Hechte pro Monat
Achtung: Höchstens 15 Edelfische pro Monat !!!!!!!!!!!
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| Maßige Fische |
dürfen nicht zurückgestzt werden
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| Angelbeschränkungen |
Schwarzach Limit 1 Angeltag pro Monat. Der Eintrag des Datums vor Beginn ins Erlaubnisheft ist Pflicht (nicht Bleistift)
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| Eintrag ins Erlaubnisheft |
Vor Beginn des Fischens ist das Datum im jeweiligen Gewässerabschnitt einzutragen. Jeder Fang ist vor dem Verlassen des Angelplatzes auf der dafür vorgesehenen Seite einzutragen.
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| Kontrollen |
lt. Vereinsbeschluß (1985) sind Eintragungen vorzuzeigen: das sind das Erlaubnisheft und die erzielten Fänge, ferner ist Einblick in den Kofferraum, bzw Fahrradgepäcktaschen, jedem Vereinsmitglied zu gestatten.
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| Mißmahl'sche Anlagen und Schwarzachweiher |
Verbot von Blinker oder Spinner oder Ähnliches bis Schonzeit-Ende von Hecht und Zander.
Fischverbot in den Verbindungsgräben. Die Insel ist Schutzgebiet, diese bitte nicht betreten!!
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| Grundsätzlich |
darf nur mit einer Angel gefischt werden. (Ausnahme beim Aalfischen)
Belly-Boats sind verboten.
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| Im Unlingen-Altwasser, Misse u. Schwarzachweiher |
sind zwei Angeln erlaubt.
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| Der Aalfang |
darf nur bis 2400 Uhr - während der Sommerzeit bis 100 Uhr mit höchstens 2 Angeln mit je einem Haken ausgeübt werden.
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| lt. Fischereigesetz |
ist der Fischfang eine Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang gestattet. (Ausnahme siehe Aalfang)
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| Das Hältern |
von Fischen im Setzkescher ist verboten.
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| Köderfischsenke |
1 x 1 Meter gestattet, jedoch nicht im Fließgewässer.
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| Fische |
dürfen nicht verkauft, getauscht oder zu anderen gewerblichen Zwecken verwendet werden.
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| Gastkarten |
jedes Vereinsmitglied und 12-Monatskarteninhaber erhalten zwei Gastkarten zu je € 13,--, es gelten die gleichen Bestimmungen wie für Mitglieder.
Die Anwesenheit des Mitglieds bei seinem Gast wird verlangt.
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| Befahren der Wiesen |
das Befahren der Wiesen und Umfahren des Altwassers ist nicht erlaubt!
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| Veranstaltungen |
An den Tagen, an denen Vereinsveranstaltungen stattfinden:
- bei der Putzete, während der angesetzten Zeit,
- während des Fischerfestes (Freitag bis Montag je einschl.)
- Königsfischen,
- Ausflug,
- Kameradschaftsfischen
ist das Fischen in den Vereinsgewässern verboten!
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| Verstöße gegen diese Bestimmungen oder deren Missachtung werden geahndet. Der Vorstand kann die Fischereierlaubnis zurückziehen und den Ausschluß aus dem Verein veranlassen. |
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Schützt unsere Natur: Abfall jeglicher Art gehört in den Mülleimer!!!!!
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Download der Gewässerordnung 2010 als pdf.
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