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Gewässerordnung - Bestimmungen zum Fischfang 2010
Freitag, 17. Februar 2006
Fischerei-Verein Riedlingen e. V.
Schonzeiten und Mindestmaße  Siehe Seite 2 des Erlaubnisheftes, gültig für alle Vereinsgewässer.
Ausnahmen: Regenbogenforellen im Misse, Schwarzachweiher und Altwasser --> Keine Schonzeit
Achtung
Nach einstimmigem Vorstandsbeschluß gilt für 2010 der komplette Hochwasserkanal als Schongebiet und darf nicht befischt werden!
Lebenköder  Fische sind als Lebendköder generell verboten. Edelfische dürfen als Köder nicht verwendet werden. Es dürfen nur Köderfische verwendet werden, die in unseren Gewässern gefangen wurden 

Fangbegrenzungen von Edelfischen Edelfische sind Aschen, Forellen, Hechte, Karpfen, Zander
Es dürfen gefangen werden:
  •  
    • höchstens 3 Edelfische pro Angeltag
    • höchstens 2 Hechte pro Monat

Achtung: Höchstens 15 Edelfische pro Monat !!!!!!!!!!!

 

Maßige Fische dürfen nicht zurückgestzt werden

Angelbeschränkungen Schwarzach Limit 1 Angeltag pro Monat. Der Eintrag des Datums vor Beginn ins Erlaubnisheft ist Pflicht (nicht Bleistift)

Eintrag ins Erlaubnisheft Vor Beginn des Fischens ist das Datum im jeweiligen Gewässerabschnitt einzutragen. Jeder Fang ist vor dem Verlassen des Angelplatzes auf der dafür vorgesehenen Seite einzutragen.

Kontrollen lt. Vereinsbeschluß (1985) sind Eintragungen vorzuzeigen: das sind das Erlaubnisheft und die erzielten Fänge, ferner ist Einblick in den Kofferraum, bzw Fahrradgepäcktaschen, jedem Vereinsmitglied zu gestatten.

Mißmahl'sche Anlagen und Schwarzachweiher Verbot von Blinker oder Spinner oder Ähnliches bis Schonzeit-Ende von Hecht und Zander.
Fischverbot
in den Verbindungsgräben. Die Insel ist Schutzgebiet, diese bitte nicht betreten!!

Grundsätzlich darf nur mit einer Angel gefischt werden. (Ausnahme beim Aalfischen)
Belly-Boats sind verboten.

Im Unlingen-Altwasser, Misse u. Schwarzachweiher sind zwei Angeln erlaubt. 

Der Aalfang darf nur bis 2400 Uhr - während der Sommerzeit bis 100 Uhr mit höchstens 2 Angeln mit je einem Haken ausgeübt werden.

lt. Fischereigesetz ist der Fischfang eine Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang gestattet. (Ausnahme siehe Aalfang)

Das Hältern von Fischen im Setzkescher ist verboten.

Köderfischsenke 1 x 1 Meter gestattet, jedoch nicht im Fließgewässer. 

Fische dürfen nicht verkauft, getauscht oder zu anderen gewerblichen Zwecken verwendet werden. 

Gastkarten jedes Vereinsmitglied und 12-Monatskarteninhaber erhalten zwei Gastkarten zu je € 13,--, es gelten die gleichen Bestimmungen wie für Mitglieder.
Die Anwesenheit des Mitglieds bei seinem Gast wird verlangt.

Befahren der Wiesen das Befahren der Wiesen und Umfahren des Altwassers ist nicht erlaubt!

Veranstaltungen An den Tagen, an denen Vereinsveranstaltungen stattfinden:
  • bei der Putzete, während der angesetzten Zeit,
  • während des Fischerfestes (Freitag bis Montag je einschl.)
  • Königsfischen,
  • Ausflug,
  • Kameradschaftsfischen
ist das Fischen in den Vereinsgewässern verboten!

Verstöße gegen diese Bestimmungen oder deren Missachtung werden geahndet. Der Vorstand kann die Fischereierlaubnis zurückziehen und den Ausschluß aus dem Verein veranlassen.

Schützt unsere Natur: Abfall jeglicher Art gehört in den Mülleimer!!!!!

 

Download der Gewässerordnung 2010 als pdf.

 

Letzte Aktualisierung ( Freitag, 26. Februar 2010 )